Ist Filmen mit Smart Glasses in Deutschland legal? Die Regeln, ehrlich erklärt
Ja, es ist grundsätzlich legal. Mit Ray-Ban Meta auf der Straße zu filmen ist für sich genommen weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit. Aber es gibt konkrete Situationen, in denen es ernst wird — und die wichtigste davon ist in Deutschland strenger geregelt als fast überall sonst in Europa: der Ton.
Vorab eine Klarstellung, die fast alle Artikel zu diesem Thema auslassen: uns ist keine Sanktion in Deutschland oder der EU gegen irgendjemanden wegen des Filmens mit Smart Glasses bekannt — weder gegen Hersteller noch gegen Nutzer. Was es gibt, sind Stellungnahmen von Aufsichtsbehörden und ein allgemeiner Rechtsrahmen, der sehr wohl gilt.
Der deutsche Sonderfall: die Tonspur ist das Strafbarste
Hier unterscheidet sich Deutschland deutlich von Ländern wie Spanien, und wer das nicht weiß, tappt in die gefährlichste Falle.
§ 201 StGB stellt die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe: Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt auf einen Tonträger aufnimmt, dem drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Der entscheidende Punkt: Es kommt nicht darauf an, ob Sie am Gespräch teilnehmen. In Spanien ist das Mitschneiden des eigenen Gesprächs straffrei; in Deutschland schützt § 201 das gesprochene Wort selbst. Auch das eigene Gespräch heimlich aufzunehmen ist strafbar, solange der andere nicht einwilligt.
Smart Glasses mit aktivem Mikrofon sind genau das Werkzeug, das dieser Paragraf im Blick hat.
Die wirksamste Maßnahme überhaupt: Nehmen Sie ohne Ton auf, wenn Sie den Ton nicht brauchen. Das eliminiert das größte strafrechtliche Risiko und kostet praktisch nichts.
Dazu kommt § 201a StGB: Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen — Wohnungen, Umkleiden, Toiletten, hilflose oder verstorbene Personen —, sind ebenfalls strafbar. Für diese Orte gilt schlicht: Brille abnehmen.
Aufnehmen und Veröffentlichen sind zwei Paar Schuhe
Das Recht am eigenen Bild regeln die §§ 22 und 23 KunstUrhG, und sie sind älter als jedes Smartphone: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Ausnahmen des § 23 — Personen der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk einer Landschaft, Versammlungen und Aufzüge — sind enger, als man denkt. Die Fußgängerzone filmen und bei TikTok hochladen, mit erkennbaren Gesichtern im Vordergrund: Das ist kein „Beiwerk".
Datenschutzrechtlich gilt dasselbe Muster: Die DSGVO nimmt aus, was „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" geschieht (Art. 2 Abs. 2 lit. c). Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil Ryneš (2014) klargestellt, dass „ausschließlich" eng auszulegen ist. Die Familienfeier filmen und privat behalten: gedeckt. Offen ins Netz stellen: nicht mehr.
Die Aufnahme-LED überzeugt die Aufsichtsbehörden nicht
Zur ersten Generation dieser Brillen erklärten die irische Datenschutzbehörde — zuständig für Meta in der EU — und die italienische Garante schon 2021 gemeinsam:
„Weder der DPC noch dem Garante wurde nachgewiesen, dass umfassende Feldtests durchgeführt wurden, um sicherzustellen, dass die LED-Anzeige ein wirksames Mittel der Information ist."
Das Grundproblem: Wer mit dem Handy gefilmt wird, sieht die Geste. Bei einer Brille verschwindet diese Geste, und die LED soll sie ersetzen. Die Behörden sagen: Dass ihr das gelingt, hat niemand belegt.
Eine Randnotiz dazu: Ende August 2026 verteilte Meta ein Update, das die Kamera deaktiviert, wenn die LED abgeklebt wird. Das ist keine Rechtsnorm — das ist der Hersteller, der die Lücke fünf Jahre später selbst schließt.
Praktische Konsequenz: Sagen Sie es, wenn Sie aufnehmen. Ein „ich nehme das gerade auf" deckt den Alltag besser ab als jede LED.
Polizei filmen?
Das Fotografieren und Filmen von Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich zulässig — Gerichte haben das wiederholt bestätigt. Der heikle Teil ist auch hier der Ton: Für das nichtöffentlich gesprochene Wort von Beamten gilt § 201 StGB genauso, und es gab Verfahren gerade wegen mitgeschnittener Einsatzgespräche. Bild ja, Ton nur mit Vorsicht — und bei der Verbreitung gelten die üblichen Regeln des KunstUrhG.
In privaten Räumen entscheidet der Hausherr
Museen, Fitnessstudios, Konzerte, Restaurants, Clubs, Kinos: Hier gilt das Hausrecht. Es gibt keine allgemeine öffentliche Norm — der Betreiber legt die Bedingungen fest. Man bekommt kein Bußgeld, man fliegt raus. Im Kino kommt eine Besonderheit dazu: das Abfilmen des Films kann eine Urheberrechtsstraftat sein.
In Schulen gilt die Doppelschicht: das eigene Kind bei der Aufführung filmen ist von der Haushaltsausnahme gedeckt; Bilder, auf denen fremde Kinder erkennbar sind, zu veröffentlichen, nicht. Und die Schule kann das Filmen per Hausordnung ganz untersagen.
Und die europäische KI-Verordnung?
Der AI Act gilt seit August 2024, die Verbote seit Februar 2025, das allgemeine Regime seit dem 2. August 2026. Wichtig für Sie: Er richtet sich vor allem an Hersteller, nicht an Privatleute mit einer Brille. Verboten sind etwa der Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken durch wahlloses Auslesen von Bildern, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Schule sowie biometrische Kategorisierung nach Weltanschauung, Religion oder sexueller Orientierung.
Sie betrifft er über einen Umweg: Wer eine Funktion nutzt, die Personen am Gesicht identifiziert, verarbeitet biometrische Daten — nach DSGVO eine besondere Kategorie, die grundsätzlich verboten ist. Und beim Kauf lohnt der Blick darauf, ob ein Hersteller dokumentiert, wo seine Daten liegen. Manche tun es nicht.
Die kurze Liste: vier Regeln
- Sagen Sie an, dass Sie aufnehmen. Die LED ist eine Ergänzung, kein Ersatz.
- Ton standardmäßig aus. In Deutschland ist die Tonspur der strafbare Teil — auch im eigenen Gespräch ohne Einwilligung des anderen.
- Nie in Toiletten, Umkleiden, Wohnungen ohne Erlaubnis. § 201a StGB, ohne Ausnahmen.
- Veröffentlichen braucht Einwilligung. Privat aufnehmen ist gedeckt; erkennbare Gesichter offen ins Netz stellen nicht. Einwilligung einholen oder verpixeln.
Und eine fünfte für fremde Kinder: Einwilligung der Eltern, immer.
Häufige Fragen
Darf ich in Deutschland auf der Straße mit Smart Glasses filmen? Grundsätzlich ja. Bildaufnahmen im öffentlichen Raum sind für sich nicht verboten. Kritisch wird es beim Ton, beim Veröffentlichen erkennbarer Personen und in geschützten Räumen.
Darf ich ein Gespräch aufnehmen, an dem ich teilnehme? Ohne Einwilligung des Gesprächspartners: nein. § 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort auch gegenüber Gesprächsteilnehmern — anders als etwa in Spanien.
Reicht die Aufnahme-LED als Hinweis? Die europäischen Aufsichtsbehörden haben schon 2021 bezweifelt, dass die LED ein wirksames Informationsmittel ist. Behandeln Sie sie als Ergänzung zum mündlichen Hinweis.
Darf ich die Polizei filmen? Bildaufnahmen von Einsätzen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich zulässig. Vorsicht bei der Tonaufnahme nichtöffentlich gesprochener Worte (§ 201 StGB) und bei der Verbreitung.
Darf ich meine Aufnahmen ins Netz stellen? Nur mit Einwilligung, wenn Personen erkennbar sind (§ 22 KunstUrhG). Mit der Veröffentlichung verlassen Sie außerdem die Haushaltsausnahme der DSGVO.
Ist schon jemand wegen Smart Glasses belangt worden? Uns ist keine Sanktion gegen Nutzer oder Hersteller in Deutschland oder der EU bekannt. Es gibt Behördenempfehlungen und den allgemeinen Rechtsrahmen.
Und als Content-Creator? Dann ändert sich alles: Die Haushaltsausnahme entfällt wegen des kommerziellen Bezugs, Sie werden datenschutzrechtlich Verantwortlicher, und für fremde Bilder und Stimmen gelten die strengen Regeln des KunstUrhG erst recht.
Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für den konkreten Fall: Anwalt fragen.
Quellen: § 201 StGB · § 201a StGB · §§ 22, 23 KunstUrhG · DSGVO · EuGH C-212/13 Ryneš · Erklärung von DPC (Irland) und Garante (Italien) zu Facebook View · KI-Verordnung (EU) 2024/1689.